Unsere Kompetenzen für Sie als Unternehmer
Unsere Mandanten sind kleine und mittelständische, nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen
sowie Schulen und soziale Einrichtungen in privater Trägerschaft. Unsere Rolle verstehen wir aufgrund
unserer Philosophie als die einer "ausgegliederten Rechtsabteilung". Anders als Syndikusanwälte
haben wir jedoch die Möglichkeit unsere Mandanten auch in Gerichtsverfahren zu vertreten.
Unsere Kompetenzen sind insbesondere:
- Gründungen, Umwandlungen, Verschmelzungen von Personen- und Kapitalgesellschaften,
rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Stiftungen
- Arbeitsrecht/ Personalrecht, Betriebsverfassungsrecht
- gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht und Lizenzvertragsrecht
- EDV- und Internetrecht
- Baurecht und Automobilrecht
- Vertragsrecht
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